Wann ist ein Objekt für einen Tipp geeignet?
- Es spielt keine Rolle, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Der Verkäufer darf mit Ihnen befreundet oder verwandt sein.
- Die Immobilie wird wohnwirtschaftlich genutzt (Häuser, Grundstücke zur Wohnungsbebauung, Wohnungen, auch vermietete Immobilien).
- Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
- Der Eigentümer des Objektes ist mit der Weitergabe seiner Daten an uns einverstanden und wir dürfen Sie als Tippgeber gegenüber dem Eigentümer nennen.
- Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an.