Wissenswertes zur Erbengemeinschaft

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Wenn es um den Umgang mit Erbschaften geht, speziell wenn Immobilien involviert sind, stehen Erbengemeinschaften häufig vor einer Vielzahl von Fragen und Herausforderungen. Diese können schnell in Überforderung und Streitigkeiten eskalieren. Damit es dazu nicht kommt, geben wir Ihnen in diesem Beitrag einige wichtige Informationen zur Erbengemeinschaft und zum Umgang mit geerbten Immobilien an die Hand.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn ein Erblasser verstirbt und mehrere Personen als Erben eingesetzt wurden. Die Erben sind gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlasses und müssen sich über dessen Verwaltung sowie eine mögliche Veräußerung einigen. Rechtlich gesehen ist diese Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft, das heißt, die Erben können nicht über ihre Anteile allein, sondern nur gemeinschaftlich verfügen.

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Müssen alle das Erbe annehmen?

Nicht jeder Erbe ist dazu verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Einzelne oder alle Erben können die Erbschaft ausschlagen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist. Wichtig ist dabei die Frist: Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem der Erbe / die Erbengemeinschaft von der Erbschaft erfahren hat.

Welche Möglichkeiten haben die Erben mit der Immobilie?

Erben haben mehrere Möglichkeiten, mit geerbten Immobilien umzugehen:

1) Verkauf der Immobilie:

  • Vorteile: schnelle Liquidität und keine laufenden Unterhaltskosten.
  • Nachteile: emotionaler Verlust, eventuell Abschluss zu einem nicht optimalen Marktwert

2) Vermietung der Immobilie:

  • Vorteile: laufende Einnahmen bei geringer Kapitalbindung
  • Nachteile: Verantwortung für Verwaltung und Unterhalt sowie steuerliche Verpflichtungen

3) Selbstnutzung der Immobilie:

  • Vorteile: persönliche Nutzung und Vermeidung von Mietausgaben.
  • Nachteile: keine Liquidität und mögliche Konflikte bei mehreren Erben.

Warum ist die Immobilienbewertung wichtig?

Eine umfassende Bewertung oder ein Gutachten der Immobilie ist besonders dann essenziell, wenn mehrere Erben involviert sind. Es schafft Transparenz über den Immobilienwert und erleichtert fundierte Entscheidungen. Idealerweise sollte eine Bewertung vor jeglichen Entscheidungen bezüglich Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung erstellt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Wenn keine Einigung bezüglich der Nutzung der Immobilie erzielt werden kann, bleibt oft nur der Weg der Erbauseinandersetzung. Das bedeutet, dass die Erben die Teilung des Nachlasses gerichtlich beantragen müssen. Dieser Prozess kann jedoch zeitintensiv und kostenaufwendig sein und das Risiko familiärer Spannungen bergen.

Persönliche Beratung und weiterführende Informationen

Eine Erbengemeinschaft kann komplex sein – insbesondere, wenn Immobilien involviert sind. Wir von Sawall Immobilien stehen Ihnen als verlässlicher Partner und erfahrener Mediator zur Seite und bieten Ihnen eine empathische und transparente Beratung rund um Ihre Erbschaftsimmobilie. Zögern Sie nicht, uns für eine persönliche Beratung zu kontaktieren. Wenn Sie sich weiter informieren möchten, können Sie gerne unseren kostenlosen Ratgeber herunterladen.

Laden Sie hier gerne unser persönliches Schreiben an Erbengemeinschaften als PDF herunter oder vereinbaren Sie direkt ein vertrauliches Gespräch.

Wir freuen uns darauf, Sie unterstützend zu begleiten!

 


Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © PantherMediaSeller / Depositphotos.com

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